Schmerzmittel nicht ohne ärztlichen Rat einnehmen
Eine zahnärztliche Behandlung ist zu jedem Zeitpunkt der Schwangerschaft möglich, wobei lediglich ab dem siebten Schwangerschaftsmonat die Bewegungsfähigkeit der werdenden Mutter eingeschränkt ist. Eine schonende Haltung bzw. Lagerung auf speziellen Zahnarztstühlen wird notwendig, um Stauchungen und Atemprobleme zu vermeiden. Treten unvermittelt Zahnschmerzen während einer Schwangerschaft auf, dürfen Schmerzmittel nicht ohne ärztlichen Rat eingenommen werden.
Lokale Betäubung problemlos möglich
Prinzipiell sind jedoch eine Schmerzbehandlung sowie eine Antibiotikabehandlung während der Schwangerschaft möglich, ohne dem Kind zu schaden. Der behandelnde Arzt weiß über Dosierung und Art und Wirkungsweise der geeigneten Schmerzmittel am besten Bescheid. Ebenso kann eine lokale Betäubung problemlos durchgeführt werden, da sich diese bei zahnmedizinischen Eingriffen ausschließlich auf den Mund- und Kieferbereich der Mutter konzentriert und keine Betäubungsmittel in die Blutbahn und somit in den kindlichen Kreislauf gelangen. Angst und Stress hingegen spürt das Kind im Mutterleib hingegen. Deshalb sollten zahnmedizinisch notwendige Behandlungen auf keinen Fall hinausgezögert oder Zahnschmerzen über einen längeren Zeitraum mit Hausmitteln selbst bekämpft werden.
Gesundes Zahnfleisch ist wichtig
Entzündungen, die sich aufgrund einer Gingivitis im Körper der Mutter ausbreiten können, erreichen auch den kindlichen Organismus. Neben der Gesunderhaltung der Zähne, ist während der Schwangerschaft deshalb die Gesunderhaltung des Zahnfleisches besonders wichtig. Eine sorgfältige Zahn- und Mundhygiene ist das A und O, um Mutter und Kind gesund durch die Schwangerschaft zu begleiten und die Geburt nicht zu einem Risiko werden zu lassen.